Pressemitteilung vom 20.07.2010

Wenn die CDU exakt das Gleiche macht, wie die FDP, dann ist es noch lange nicht das Gleiche!


Die FDP-Landtagsfraktion hat auf der Sitzung des Landtages am 23.10.2008 gefordert, dass die Regelungen zur Wahl von kommunalen Vertretungen so verändert werden sollen, dass unmittelbar gewählte, hauptamtliche Wahlbeamte nicht für die Wahl der entsprechenden kommunalen Vertretung, als Bewerber auftreten können. Die FDP-Fraktion beabsichtigte damit, dass Landräte und Bürgermeister daran gehindert werden sollen, sich als Zugpferde bei der Wahl zum Kreistag oder zur Stadtvertretung aufstellen zu lassen, also ein klares Nein zu „Scheinkandidaturen“!

Ein ehrenhaftes Anliegen, wie Lorenz Caffier, Innenminister in der Debatte am 23.10.2008 erklärte, welches im Übrigen auch eigentlich uneingeschränkte Unterstützung verdiente, denn wie er meinte, wäre es in der Tat nicht schön, wenn Amtsinhaber ihre Bekanntheit in die Waagschale werfen, um dann nach der Wahl die eigentlich nicht überraschende Entscheidung zu treffen, dass sie lieber hauptamtlich Landrat bleiben. Aber damals dachte der Innenminister noch so: „Aber, meine Damen und Herren, diese kritische Bewertung muss aus der Politik kommen. Die aufstellenden Parteien sollten sich genau wie die Amtsinhaber zu schade sein, bei solchen Winkelzügen mitzutun. Andernfalls muss der politische Gegner deutliche Worte finden und die Bürger aufklären.“ Kurzum, es bedurfte keiner Regelung, aber das war eben damals. Nun etwa eineinhalb Jahre später ist das alles etwas anders. Mit der Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung soll den „Scheinkandidaturen“ entgegengetreten werden. Man will sich das nicht länger gefallen lassen. Der Innenminister stellt am 23.06.2010 fest: „Wenn hauptamtliche Bürgermeister oder Landräte sich also um einen Sitz in ihrer Stadtvertretung oder in ihrem Kreistag bewerben, müssten sie nach erfolgter Wahl ihr Bürgermeister- oder Landratsamt aufgeben, um das ehrenamtliche Mandat ausüben zu können. Da dies nach der Wahl in den seltensten Fällen tatsächlich geschieht, läge in allen übrigen Fällen eine Scheinkandidatur vor. Diese dient dazu, die Popularität des Amtsinhabers für ein möglichst gutes Wahlergebnis der Liste zu nutzen, auf der er kandidiert. Im Ergebnis werden meist mehrere Listenkandidaten mit Hilfe der für den Amtsinhaber abgegebenen Stimmen in die Vertretung gelangen, auch wenn sie selbst wenige oder im Extremfall keine Stimmen für ihre Person erhalten haben. Diesen dem Ansehen einer transparenten demokratischen Kultur abträglichen Folgen der sogenannten Scheinkandidaturen kann aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht durch einen Ausschluss von der Wahlzulassung begegnet werden, da die Betreffenden erst nach der Wahl vor die Entscheidung zwischen Amt und Mandat zu stellen sind. Auch für Amtsinhaber gilt das uneingeschränkte passive Wahlrecht. Daher soll das Auftreten von Scheinkandidaturen durch die Veröffentlichung einer wenn auch rechtlich unverbindlichen Absichtserklärung zurückgedrängt werden. Wenn absehbar ist, dass durch die angestrebte Wahl in eine Vertretung eine Unvereinbarkeit entstehen wird, ist dem Wahlvorschlag eine Erklärung darüber beizufügen, ob nach Kommunalverfassung beabsichtigt ist, das Amt weiterzuführen oder das Mandat wahrzunehmen. Diese Information wird den Wählern als Grundlage für ihre Wahlentscheidung zur Verfügung gestellt, sodass diese Absichtserklärung und ihre spätere Umsetzung auch politisch ausgewertet werden können.“

Aber, Herr Innenminister, die kritische Bewertung muss doch aus der Politik kommen. Die aufstellenden Parteien sollten sich doch genau wie die Amtsinhaber zu schade sein, bei solchen Winkelzügen mitzutun. Andernfalls muss doch der politische Gegner deutliche Worte finden und die Bürger aufklären. Warum also dieser Aktionismus mit einer unverbindlichen Erklärung, warum damals so und heute so? Aber das hatte natürlich nichts damit zu tun, dass die FDP Antragsteller war, natürlich nicht, oder etwa doch?

Toralf Schnur, MdL

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