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Vierzig Peitschenhiebe wegen einer Hose
Zu der Anstandsdebatte der Müritz-Zeitung, bei der dem Kreistagsmitglied Andreas Strubelt vorgeworfen wurde, dass es ihm an Anstand mangele, weil er aus Sicht der Redakteurin Antje Gest nicht die notwendige Anzugsordnung an den Tag gelegt hat, sind wir auf einen Artikel gestoßen, der uns das Thema "Anzugsordnung" einmal aus einem anderen Blickwinkel betrachten lässt. Hierbei geht es um eine Frau im Sudan, die sich dagegen wehrt, dass sie wegen ihrer Kleidung bestraft werden soll. Sie erhält viel Unterstützung.
JOHANNESBURG. So richtig wohl war dem Richter gestern nicht. Zu groß war der Andrang im Gericht in Khartum und zu offensichtlich die Sympathiebekundung für die Angeklagte Lubna Hussein. Die junge sudanesische Frau ist des "Tragens unschicklicher Kleidung, die die öffentliche Moral verletzt" angeklagt. Dafür sind als Strafe laut sudanesischem Recht Auspeitschung und Geldbuße vorgesehen. Grund für die Anklage: Lubna Hussein hatte Hosen getragen. Wie auch ein Dutzend weiterer junger sudanesischer Frauen, mit denen sie Anfang Juli im Restaurant Kauka Baschart in Khartum zu Abend gegessen hatte.
Plötzlich stürmten 15 Religionspolizisten herein und nehmen die Frauen fest - nur weil sie Hosen trugen. Zehn Frauen, darunter auch Minderjährige und Nichtmuslime, wurden deshalb zwei Tage später ausgepeitscht. Zehn Hiebe bekamen diejenigen, die sofort ihre Schuld bekannten. Zusätzlich mussten sie 100 Dollar Strafe zahlen. Lubna Hussein wurde zur Höchststrafe verurteilt - 40 Peitschenhiebe. Mit zwei ihrer Begleiterinnen forderte sie einen Anwalt und einen Prozess. Sie verschickte 500 Einladungskarten und E-Mails an Journalisten und Beobachter, damit sie an diesem skandalösen Verfahren teilnehmen. "Ich will, dass die Leute erfahren, was sich hier täglich abspielt", heißt es darin. Das Auspeitschen von Frauen wegen des Tragens von Hosen hat schon Tausende getroffen.
Ungewöhnliche Solidarität
Dabei ist diese Kleidung nach der in Sudan geltenden islamischen Gesetzgebung, der Scharia, nicht verboten. Doch im Strafrecht findet sich der weit auslegbare Paragraf 152, der es verbietet, sich in der Öffentlichkeit mit unschicklicher Kleidung zu zeigen. "Ich will erreichen, dass dieses Gesetz, das noch dazu gegen die Verfassung ist, endlich beseitigt wird", erklärt Lubna Hussein. Und so erschienen viele Frauen zum Prozess in Hosen, um ihre Solidarität mit der Angeklagten zu bekunden. Der Richter versuchte, den Aufsehen erregenden Prozess mit einem Angebot vorzeitig zu beenden. Da Hussein als Pressesprecherin bei der UN-Mission in Khartum angestellt sei, könne sie sich auf die Immunität berufen, die Mitarbeitern der Vereinten Nationen zusteht. "Ich will das nicht, ich werde meine Arbeit bei der UN beenden und bestehe darauf, dass dieser Prozess fortgesetzt wird", antwortete sie mit fester Stimme. Daraufhin vertagte der Richter die Verhandlung auf kommenden Dienstag.
Lubna Hussein geht es um das Grundsätzliche, um die Eingriffe der Religionspolizei in persönliche Freiheit und Menschenwürde. Immer wieder würden die Polizisten bei privaten Partys und Zusammenkünften auftauchen und Frauen wegen ihrer Kleidung festnehmen und auspeitschen.
Dies hatte auch die Journalistin Amal Habbani beklagt, als sie in der Zeitung Ajrass Al-Horreya einen Artikel über die Festnahmen und Auspeitschungen veröffentlichte. Sie soll nun ebenfalls vor dem Richter. Weil sie den Fall als "Taktik zur Unterdrückung und Einschüchterung von Frauen" kritisierte, wird ihr "Diffamierung der Polizei" vorgeworfen. Das könnte eine beträchtliche Geldstrafe von bis zu umgerechnet 283 000 Euro zur Folge haben. Das Arabische Netzwerk für Menschenrechtsinformationen in Kairo hat inzwischen dazu aufgerufen, betroffene Frauen zu unterstützen, die keinen fairen Prozess erwarten können. Dem Regime ginge es nicht um Modefragen, sondern um Einschüchterung.
Das Internationale Presseinstitut forderte die Behörden in Sudan auf, unverzüglich die Anklage gegen die Journalistin fallen zu lassen. Die Regierung müsse akzeptieren, dass Medien das legitime Recht hätten, derartige Fälle zu kritisieren.
(Quelle: Berliner Zeitung vom 30.07.2009, Autor: Frank Räther)
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