Bürgerinformation vom 14.09.2009

Stadtpräsident stellt Antje Gest's Kommentar ins Abseits


Die Antwort des Stadtpräsidenten im Zusammenhang mit dem offenen Brief des Stadtvertreters Toralf Schnur sorgt für große Freude bei der FDP und stellt damit alle Äußerungen Frau Gest’s in ein neues Licht. Eines steht jetzt fest, Frau Gest’s Darstellungen in der Müritz-Zeitung im Kommentar vom 05.09.2009 entsprechen nicht den Tatsachen und sind unwahr. Die grotesken Kommentare Frau Gest’s erwecken zunehmend bei vielen Bürgern des Landkreises den Eindruck als würde Frau Gest ein persönliches Problem mit Herrn Schnur, aber auch mit der FDP insgesamt haben und dies über die Zeitung austragen, so ein Fazit aus den zahlreichen unterstützenden Anrufen. Allein dies wäre nicht weiter wichtig, weil zu schlicht um darüber etwas zu berichten, aber die ständigen Falschdarstellungen und Halbwahrheiten bedürfen in diesem besonderen Fall einer Richtigstellung. Allein dieser Kommentar in der Müritz-Zeitung vom 05.09.2009 stellt in fataler Weise die Qualität der Redakteurin Frau Gest dar.

Frau Gest behauptete im genannten Kommentar vom 05.09.2009, dass eine außerplanmäßige Sitzung der Stadtvertretung die Dringlichkeit erfordert. Es war der Aufhänger für einen Kommentar, der außer durch Frau Gest selbst kaum noch zu unterbieten ist.

Herr Schnur forderte danach in einem offenen Brief den Stadtpräsidenten auf, die dort enthaltene Falschdarstellung richtig zu stellen. Er begründet dies damit, dass diese Behauptung schlicht und einfach falsch ist, denn § 29 Abs. 2 S. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) stellt zum Einen das Recht der Fraktionen auf Einberufung einer Sitzung der Stadtvertretung und zum Anderen die Verfahrensweise bei Vorliegen eines solchen Antrages dar. Die Notwendigkeit der Begründung der Dringlichkeit ist nicht gegeben, sie muss nicht einmal vorliegen, letztlich reicht die Angabe des Beratungsgegenstandes aus.

Der Stadtpräsident stellt klar, dass er die Auffassung von Herrn Schnur teilt. Er schreibt: „Darüber hinaus habe ich Frau Gest davon in Kenntnis gesetzt, dass bei einer Einberufung einer Sitzung nach § 29 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern keine Dringlichkeit vorgeschrieben ist.“

Nun hat der Stadtpräsident also richtig gestellt, dass Anträge zu einer Sondersitzung nicht dringlich sein müssen. Der Aufhänger des gesamten Kommentars ist damit schon falsch, aber Frau Gest macht munter weiter mit den Falschdarstellungen. In dem Kommentar vom 05.09.2009 vermutet Frau Gest weiter, dass Stadtvertreter Toralf Schnur auf der Sitzung der Stadtvertretung „nebenbei auch gleich noch ein paar persönliche Dinge erledigen wollte. Natürlich kann es Zufall sein, dass die FDP eine kinderfreundliche Badestelle am Tiefwarensee ausgerechnet einige Meter von Schnurs Eigenheim entfernt gewünscht hat. Nicht ausgeschlossen, dass die Liberalen eine Veränderung der Parkplatzsituation am Kirschenweg auch beantragt hätten, wenn Schnur von den dort momentan herrschenden Verhältnissen nicht selbst betroffen wäre.“

Hier wird ganz offensichtlich und willentlich von Frau Gest der Eindruck erweckt, als hätte der Stadtvertreter Toralf Schnur einen eigenen Vorteil durch die Anträge der FDP erreichen wollen. Damit vermutet Frau Gest, dass Herr Schnur entsprechend der Kommunalverfassung befangen war. Wie fast immer, wenn Frau Gest etwas schreibt, sind ihre Vermutungen schlecht recherchiert und folgerichtig fast immer falsch.

Herr Schnur bittet nun den Stadtpräsidenten um Klärung, er erläutert gegenüber dem Stadtpräsidenten, dass der zutreffende § 24 Abs. 1 Nr. 1 KV M-V klarstellt, dass Stadtvertreter weder beratend noch entscheidend mitwirken oder sonst tätig werden dürfen, wenn die Entscheidung ihnen selbst oder ihren Angehörigen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. In dem Moment, wo ein Vorteil bei einem Stadtvertreter entstehen kann, hat dieser seine Befangenheit anzuzeigen. Herr Schnur hat bewusst keine Befangenheit angezeigt, da er der Befangenheit nicht unterliegt. Entsprechend § 24 Abs. 2 Nr. 1 KV M-V unterliegt ein Stadtvertreter der Befangenheit nicht, wenn der mögliche Vorteil nur darauf beruht, dass er einer Bevölkerungsgruppe angehört, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt werden. Im Hinblick auf den TOP 13 (Veränderung der Parkplatzsituation im Bereich des Kirschenweges) und den TOP 18 (Planung einer kinderfreundlichen Badestelle am Tiefwarensee) in dem erwähnten Kommentar ist dies mehr als offensichtlich. In beiden Fällen gehört Herr Schnur, wenn die rechtliche Zuordnung an dieser Stelle überhaupt möglich ist, der Bevölkerungsgruppe der Eltern an. Auch die Eigenschaft des mittelbar anliegenden Eigenheimbesitzers schafft das Mitwirkungsverbot in TOP 18 nicht.

Der Stadtpräsident stellt erneut klar, dass die vermutete Befangenheit durch Frau Gest nicht zutrifft. Er schreibt: „Eine Befangenheit Ihrerseits zu den Tagesordnungspunkten 13 und 18 der Stadtvertretersitzung vom 03.09.2009 lag in der Tat nicht vor.“

Fazit: Ohne Qualität entwickelt sich Frau Gest zunehmend vom Häuptling zum Indianer. Frau Gest steht wofür sie steht, aber diesmal, dank fehlender Recherche und fehlendem Wissen, im Abseits! Eine offizielle Entschuldigung würde hier wohl gerechtfertigt sein, aber bevor dies geschieht muss wohl auch noch der letzte verbliebene Leser der Müritz-Zeitung sein Abbo kündigen.

Toralf Schnur, Stadtvertreter

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