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Stasi-Überprüfung aus Sicht der FDP-Fraktion notwendig!
Die Stadtvertretung kann bestimmte Positionen nur mit Personen besetzen, die der Stasi nicht angehörten. Dies wird in aller Regel durch ein entsprechendes Gesetz bestimmt. Anhand des § 12 Abs. 1 Nr. 5 des Sparkassengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird deutlich wo das Problem liegt. Im Sparkassengesetz ist geregelt, dass dem Verwaltungsrat der Sparkasse Personen nicht angehören dürfen, die für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für Nationale Sicherheit tätig waren und deren Mitgliedschaft im Verwaltungsrat deshalb untragbar erscheint.
Die Stadtvertretung muss demnach Personen in den Verwaltungsrat der Sparkasse wählen, die der Stasi nicht angehörten. Wie kann die Stadtvertretung Mitglieder entsenden, wenn sie nicht vorher weiß, ob der- oder diejenige diese Voraussetzung erfüllt oder nicht? Eine Überprüfung der Mitglieder der Stadtvertretung ist nach Auffassung der FDP-Fraktion auch deshalb sinnvoll, weil die Möglichkeit der Wahl einzelner Mitglieder der Stadtvertretung nicht behindert oder sogar eingeschränkt wird. Für die FDP ist die Überprüfung eine grundlegende Voraussetzung, um überhaupt den Verwaltungsrat der Sparkasse wählen zu können. Die FDP-Fraktion möchte mit Ihrem Antrag erreichen, dass Rechtssicherheit geschaffen wird. Wer billigend in Kauf nimmt, dass eine Rechtsunsicherheit bestehen bleibt, obwohl die Chance bestand, den Zustand im Vorfeld zu heilen, der handelt letztlich grob fahrlässig.
Nebenbei bemerkt ist es aus Sicht der FDP-Fraktion aber ebenso wichtig, dass die Sichtweise auf die Stasi mit zunehmender Zeit nicht verfälscht wird. Auch nach 19 Jahren dürfen die einstigen Täter nicht verharmlost werden, dies ist insbesondere gegenüber den Geschädigten der Stasi nicht gerecht. Die Heilung der Stasi-Problematik wird nicht durch ein kollektives Tabuisieren erreicht, viel eher wird dies mit einer offenen ehrlichen Diskussion erreicht. Die FDP wird sich einer solchen Diskussion auch zukünftig nicht verwehren.
Eine weitere Grundlage des Antrages ist die Tatsache, dass die Mitarbeiter der Verwaltung, der Bürgermeister aber auch die Landrätin erklären mussten, dass Sie nicht Mitglied der Stasi waren. Die FDP-Fraktion unternimmt mit dem Antrag den Versuch, dass die Stadtvertretung bei sich die gleichen Maßstäbe ansetzt. Es ist wenig verständlich, dass für die Verwaltung die Stasi-Überprüfung Pflicht ist, aber für die entscheidende Ebene nicht einmal freiwillig eine Überprüfung stattfinden soll.
Andreas Strubelt, Fraktionsvorsitzender
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