Information, 05.06.2009

Schreiben des Rechtsanwaltes und Richtigstellung durch Herrn Strubelt


Nachfolgend die Streitpunkte

1.

Herr Strubelt äußert seine Meinung, indem er sagt:

„Der Bauamtsleiter favorisiert bereits seit Jahren die Sperrung der Müritzstraße für den Verkehr“.

Der Rechtsanwalt wirft Herrn Strubelt vor:

Diese Behauptung ist falsch. Ich darf feststellen, dass es weder eine Favorisierung des Bauamtsleiters für eine Sperrung der Müritzstraße für den Straßenverkehr gibt, noch dass dies der Beschlusslage der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) entspricht. Sie wissen ganz genau, dass der Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen in der Stadtvertretung, aber auch in den Ausschusssitzungen, war und ist, den Verkehr in der Müritzstraße zu beruhigen und den hohen Anteil des Durchgangsverkehrs zu reduzieren.

Herr Strubelt weist den Vorwurf zurück:

Die Behauptung ist richtig. Richtig im Schreiben ist zwar, dass die Beschlussvorlagen der Stadtvertretung keine unmittelbare Sperrung der Müritzstraße vorsehen, jedoch die Protokolle aus den entsprechenden Dienstberatungen. Nur weil eine Verwaltung keine Beschlussvorlagen in die Stadtvertretung einbringt, heißt es eben noch nicht, dass man eine Variante deshalb nicht favorisiert. Nach den Protokollen der Dienstberatungen ist sogar die Sperrung von Strandstraße und Müritzstraße beabsichtigt gewesen, man wollte die autofreie Innenstadt. Als Zeuge hierfür steht der ehemalige Rechts- und Ordnungsamtsleiter Herr Bernd Kautzmann gern zur Verfügung.

2.

Herr Strubelt äußert seine Meinung, indem er sagt:

„Seit Jahren wehrten sich die Stadtvertreter erfolgreich dagegen“ (gegen die angebliche Sperrung der Müritzstraße).


Der Rechtsanwalt wirft Herrn Strubelt vor:

Diese Behauptung ist alleine deshalb falsch, weil eine Sperrung der Müritzstraße gar nicht geplant war und ist. Wenn aber eine Sperrung der Straße gar nicht geplant war, kann sich eine Stadtvertretung denklogischerweise auch gar nicht dagegen wehren. Sie wissen ganz genau, dass die Stadtvertretung in der Sitzung am 18.02.2009, nach nahezu einem Jahr Vorberatung in den Fachausschüssen und einer am 15.01.2009 durchgeführten Bürgerinformation, beschlossen hat, für eine Probezeit von einem Jahr, eine verkehrsberuhigende Maßnahme durchzuführen. Sie wissen ebenfalls ganz genau, dass von einer Sperrung der Müritzstraße für den Verkehr, gegen die sich die Stadtvertreter angeblich erfolgreich gewehrt haben wollen, nie die Rede gewesen ist.

Herr Strubelt weist den Vorwurf zurück:

Eine Sperrung der Müritzstraße war zwar nicht geplant, wie es eine Verwaltung versteht, richtig ist jedoch, dass die Verwaltung sehr wohl darüber nachgedacht hatte. Im Ausschuss für Stadtentwicklung ist dieses Thema nicht nur einmal diskutiert worden. Die Stadtvertreter mussten sich dagegen in den Sitzungen der Stadtvertretung selbst nicht wehren, weil es bereits vorher in den Ausschüssen weggebügelt wurde. Als Nachhilfe für den Rechtsanwalt sei hier genannt, dass Ausschüsse Teil der Stadtvertretung sind.

3.

Herr Strubelt äußert seine Meinung, indem er sagt:

„Der Standort der Toilette am Hafen ist vom Bauamtsleiter gewählt worden, um damit den ersten Schritt zur Sperrung der Müritzstraße einzuleiten.“

Der Rechtsanwalt wirft Herrn Strubelt vor:

Diese Behauptung ist falsch. Sie wissen ganz genau, dass die Stadtvertretung auf ihrer Sitzung am 19.02.2009 den Beschluss über die Erweitung und Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes „südliche Innenstadt“ mit großer Mehrheit gefasst hat. Diese Erweiterung und Fortschreibung des Rahmenplanes ist das Ergebnis eines sehr aufwendigen und langwierigen Verfahrens, unter Beteiligung der Bürger und Behörden und unter gleichzeitiger Abwägung der wechselseitigen öffentlichen und privaten Belange durch die Stadtvertretung und damit auch durch Sie. In diesem Rahmenplan sind der Standort des Spielplatzes und der Toilette am Hafen sowie die Verkehrsberuhigung der Müritzstraße beschlossen worden! Mit Ihrer Behauptung, der Bauamtsleiter hätte diesen Standort ausgewählt, ist daher vorsätzlich unwahr. Bezüglich des grundsätzlichen Verhältnisses zwischen dem Vorschlagsrecht der Verwaltung und der anschließenden Entscheidung erlaube ich mir, auf die eindeutige und verständliche Regelung im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu verweisen. Im Übrigen haben Sie selbst an der Beschlussfassung des Rahmenplanes in der Sitzung vom 19.02.2008 mitgewirkt.

Herr Strubelt weist den Vorwurf zurück:

Die Erweiterung und Fortschreibung des Rahmenplanes ist zwar das Ergebnis eines sehr aufwendigen und langwierigen Verfahrens, es fand jedoch so gut wie keine Beteiligung der Bürger statt. Hier werden Termine für Bürgerversammlungen u.ä. herangezogen, um eine scheinbare Legitimation des Verhaltens der Verwaltung zu erreichen. Die Langwierigkeit des Prozesses ist allein auf den Umstand zurückzuführen, dass die Bürger vor Ort stets Ihren Willen gegen diese Baumaßnahme bekundet haben. Es ist bezeichnend, dass bei allen schwierigen Entscheidungen die Stadtvertretung haftbar gemacht werden soll. Vielleicht sollte hier einmal gesagt werden, dass die Stadtvertretung in diesem Fall eine Vorlage der Stadtverwaltung beschlossen hat. Die Planungen wurden vom Bauamt vorgenommen. Warum streitet man den jetzt ab, dass der Bauamtsleiter diesen Standort ausgewählt hat? Nach meinem Kenntnisstand gab es keine Vorschläge von Dritten über einen anderen Standort. Es ist absurd der Stadtvertretung hier den schwarzen Peter zuschieben zu wollen.

4.

Herr Strubelt äußert seine Meinung, indem er sagt:

„Im Ergebnis steht fest, dass die Stadtverwaltung stets den Willen hatte, die Müritzstraße offen zu lassen, der Bauamtsleiter jedoch mit einem Trick den Weg zur Schließung aufgemacht hat.“

Der Rechtsanwalt wirft Herrn Strubelt vor:

Diese Behauptung ist falsch. Auffällig ist zunächst, dass Sie sich selbst als Stadtvertreter ein ausgesprochen schlechtes Zeugnis Ihrer Arbeit ausstellen. Würde denn ein „Austricksen“ durch einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung vorliegen ist es Ihre Aufgabe sich nicht austricksen zu lassen. Zum Austricksen gehören bekanntlich immer zwei; einer der austrickst und einer der sich austricksen lässt. Sie ordnen sich der zweiten Gruppe zu. Tatsächlich hat es allerdings ein „Austricksen“ gar nicht gegeben. In der Stadtvertreterversammlung sind Vorschläge zur Abstimmung unterbreitet worden, über die mit den Ihnen bekannten Ergebnissen auch abgestimmt worden ist. Es wäre an Ihnen gewesen, Bedenken anzusprechen.

Herr Strubelt weist den Vorwurf zurück:

Bemerkenswert ist vorab der unsachliche kritische Beitrag zur Arbeitsweise, zeigt aber die Haltung der Verwaltung zu Stadtvertretern, die sich kritisch äußern. Richtig ist, dass zum Austricksen immer zwei gehören. Ich gebe es offen zu, dass ich mich austricksen ließ, jedoch muss es dann jemanden gegeben haben, der dieses Ziel vor Augen hatte. Wenn eine Verwaltung bestimmte Entscheidungsprozesse in mehreren Schritten abwickelt, dann ist es einem ehrenamtlichen Stadtvertreter kaum mehr möglich den gesamten Sachverhalt zu durchschauen. So gesehen kann man sagen, es ist alles richtig gelaufen. Aber wenn man erst mit der letzten Entscheidung überhaupt mitbekommt was abläuft, dann nutzen auch Einwände nichts mehr, weil Fakten bereits geschaffen wurden.

5.

Herr Strubelt äußert seine Meinung, indem er sagt:

„Das Demokratieverständnis des Bauamtsleiters muss an dieser Stelle hinterfragt werden, denn er wusste bei allen Planungen, dass das jetzt erreichte Ergebnis von niemandem so gewollt war, außer von ihm selbst.“

Der Rechtsanwalt wirft Herrn Strubelt vor:

Wie bereits oben gesagt worden ist, ist der bestehende Zustand, sowohl was die baulichen Anlagen, den Spielplatz und die Toilette am Hafen betrifft, als auch die zur Zeit bestehende befristete Maßnahme der Verkehrsberuhigung der Müritzstraße von der Stadtvertretung (der Sie angehören) beschlossen worden. Von einem Zwang durch die geschaffenen Umstände war während der Abstimmung gar nicht die Rede; der zurzeit geschaffene Umstand ist Ergebnis vieler Beratungen in der Stadtvertretung und den Ausschüssen. Sie hätten als Mitglied der Stadtvertretung in diesen Sitzungen mannigfache Gelegenheit gehabt, sich dazu zu äußern. Erstaunlicherweise hatten Sie sich aber nicht geäußert! Ausweislich des Protokolls der Sitzung der Stadtvertretung fehlten Sie zur entscheidenden Sitzung der Stadtvertretung am 18.02.2009 zur Beschlussfassung über die Verkehrsberuhigung Müritzstraße unentschuldigt. Im Übrigen: Wer nicht da ist, kann erst recht nicht ausgetrickst werden.

Herr Strubelt weist den Vorwurf zurück:

Der Vorwurf ist wie bereits oben ausgeführt völlig richtig. Letztlich sind es die Verwaltungen, die Vorlagen vorbereiten. Die detaillierte Begründung eines Sachverhaltes, wie sie Verwaltungen gern von anderen fordern, aber selber selten liefern, ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich. Die Umstände und das Handeln der Verwaltung zeigen eindeutig was los ist, da brauch man nicht immer den 100%-igen Beweis. Im Übrigen steht es jedem Stadtvertreter frei, sich zu äußern. Zusätzlich muss erwähnt werden, dass es von der Verwaltung selbst auf Antrag keine Aushändigung von Protokollen an mich gibt. Wie soll sich also ein Stadtvertreter auf eine Sitzung vorbereiten, wenn ihm durch Verwaltungshandeln der Sachverstand entzogen wird. Ich gehe deshalb nur zu den Sitzungen, wo ich die entsprechenden Entscheidungen auch überhaupt treffen kann.

6.

Herr Strubelt äußert seine Meinung, indem er sagt:

Es wurde vom Bauamt alles getan, um das Projekt „Grandhotel“ durchzupeitschen.

Der Rechtsanwalt wirft Herrn Strubelt vor:

Diese Äußerung ist falsch. Bezüglich des Objektes „Grandhotel“ ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB aufgestellt worden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte wurden von der Stadtvertretung in deren ordentlicher Sitzung, nach Beratung und Empfehlung in den zuständigen Ausschüssen, beschlossen. Sie wissen ganz genau, dass der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Stadtvertretung am 20.03.2002 gefasst wurde und der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erst am 29.06.2005. Ausweislich des Protokolls der Sitzung der Stadtvertretung vom 29.06.2005 hat die Fraktion der FDP an der Beschlussfassung über die Satzung mitgewirkt, ohne das Aufstellungsverfahren der Sache oder der zu hohen Geschwindigkeit nach beanstandet worden ist.

Herr Strubelt weist den Vorwurf zurück:

Die Mitwirkung am Projekt „Grand Hotel“ bei der FDP zu sehen ist geradezu absurd. Die wesentlichen Entscheidungen sind vor dem 13.06.2004 und damit im Vorfeld der letzten Kommunalwahl gefallen. Dies wird allein dadurch deutlich, dass der Anwalt die Daten nennt. Ich kritisiere mit dem Begriff des „Durchpeitschens“ übrigens nicht die Geschwindigkeit, sondern viel mehr die Art des Zustandekommens der Beschlüsse. Entweder wurden unzureichend Informationen bekannt gegeben oder man musste der Verwaltung alles aus der Nase ziehen. Auf Grund der mangelnden Informationen über den Investor kam es nach meiner Auffassung überhaupt zu dieser Entscheidung.

7.

Herr Strubelt äußert seine Meinung, indem er sagt:

An dem Desaster um das Objekt „La Passionara“ hat die Stadtverwaltung wesentliche Schuld.

Der Rechtsanwalt wirft Herrn Strubelt vor:

Auch diese Behauptung ist falsch. Zu Ihrer Erinnerung: Alle Angelegenheiten das Objekt „La Passionara“ betreffend wurden von der Stadtvertretung beschlossen! Vielleicht könnten Sie weiterhin eine Antwort auf die Frage geben, was der Stadtvertretung anzulasten ist, wenn der mehrheitlich von der Stadtvertretung ausgewählte Investor das geplante Vorhaben – aus welchen Gründen auch immer – nicht realisieren konnte? Des Weiteren könnten Sie ggf. auch die Frage beantworten, aufgrund welcher Rechtsvorschrift die Stadt Waren (Müritz) diejenige Behörde ist, die für die erforderliche naturschutzrechtliche Befreiung von der Nationalparkverordnung zuständig ist?

Herr Strubelt weist den Vorwurf zurück:

Richtig ist, dass die Stadtvertretung die Vorgänge um das Objekt „La Passionara“ beschlossen hat. Nur stellt sich die Frage, wer die Ausarbeitung der entsprechenden Beschlussvorlage ausgearbeitet hat? Natürlich war es das Bauamt. Im Gegensatz zu der Auffassung des Anwaltes gab es durchaus einen liquiden Investor, den man jedoch vergraulte. Die Stadtvertreterin Gabriele Gest formulierte es nach meiner Auffassung in der letzten Sitzung der Stadtvertretung am 27.05.2009 richtig und stellte das Problem des Objektes „La Passionara“ durchaus etwas differenzierter dar, als es der Anwalt jetzt tut. Die Probleme, die in Ihrer Gesamtheit zum Scheitern führten, waren bekannt und hätten vermieden werden können. So einfach ist es eben manchmal, da muss man kein Anwalt sein, um dies zu erkennen. Und letztlich ist es doch so, Ergebnisse zählen und da steht eine glatte Null. Da helfen kein Jammern und auch keine Androhung einer Klage.

8.

Herr Strubelt äußert seine Meinung, indem er sagt:

Die bewusste Schließung des Kreiskulturhauses ist durch die Stadtverwaltung erfolgt.

Der Rechtsanwalt wirft Herrn Strubelt vor:

Diese Behauptung ist vorsätzlich unwahr und falsch. Bereits ein Blick ins Gesetz zeigt, dass diese Behauptung gar nicht zutreffend sein kann. Als Stadtvertreter sollten Sie wissen, dass für Baugenehmigungen, aber auch für bauaufsichtliche Maßnahmen (worunter auch eine Nutzungsuntersagung zu verstehen ist) der Landkreis Müritz als untere Bauaufsichtsbehörde und nicht die Stadt Waren (Müritz) bzw. die Stadtverwaltung zuständig ist. Die Nutzungsgenehmigung der Diskothek ist – dies wissen Sie als Mitglied der FDP aus dem entsprechenden Verwaltungsgerichtsverfahren – niemals erteilt worden. Sie wissen ebenfalls, dass der Landkreis den Betrieb als Diskothek hat untersagen müssen und diese Untersagung durch das OVG des Landes M-V bestätigt worden ist.

Herr Strubelt weist den Vorwurf zurück:

Natürlich hat der Anwalt mal wieder zum Ausdruck gebracht wie sehr ihm die Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht in der Sache des Kreiskulturhauses wehgetan hat. Die FDP hatte schon damals die besseren Argumente und so ist es umso einfacher diesen Sachverhalt aufzuklären. Im Gegensatz zu den Darstellungen des Anwaltes gibt es keine Bestätigung einer Nutzungsuntersagung durch das OVG für das Kreiskulturhaus, wie behauptet. Richtig ist, dass das OVG sinngemäß sagte, dass ein Verbot einer Versammlung im Kreiskulturhaus durch den Landkreis nicht möglich ist, außer es würde eine komplette Nutzungsuntersagung für das gesamte Gebäude erteilt. Aber der Anwalt hatte das damalige Urteil schon nicht verstanden, so ist es folglich klar, dass er es auch falsch interpretiert. Im Übrigen ist im Rahmen der Genehmigung eines Bauvorhabens dieser Art das Einvernehmen der Stadt Waren(Müritz) herzustellen, dies ist aber nie erteilt worden. Die Gründe waren schon damals fadenscheinig und führten zu einer Duldung des Betriebes für die Dauer von mehreren Jahren. Die Stadtverwaltung trägt wesentlich Schuld daran, dass das Kreiskulturhaus zu ist, dabei bleibe ich. Im Übrigen ist es unerheblich wer den Bescheid ausstellt, wenn im Ergebnis sowohl Landkreis und Stadt das Einvernehmen herstellen müssen. Diese Art der Argumente zeigt doch auf welch dünnem Eis hier die Verwaltung gehandelt hat.

Der Anwalt stellt nun fest:

Weil sämtliche vorgenannten durch Sie veröffentlichten Behauptungen unwahr sind und darüber hinaus beleidigenden Charakter haben, bedaure ich Ihnen mitteilen zu müssen, dass sich meine Mandantschaft bei weiterer Kundgabe strafrechtliche Schritte vorbehält.

Weder der Bürgermeister der Stadt Waren (Müritz), noch die Stadtvertretung, schon gar nicht Bauamtsleiter verschließen sich einer Diskussion. Ein Mindestmaß an Wahrhaftigkeit, Redlichkeit, aber auch sachlicher Richtigkeit darf allerdings erwartet werden.

Herr Strubelt stellt nebenbei noch weiter fest

Der Anwalt sieht also auch die fehlenden Klauseln im Kaufvertrag zum Grundstück am Kietz, die eine Rückabwicklung möglich gemacht hätten, dies scheint also auch aus seiner Sicht wahr zu sein, somit steht hier fest: Die Verwaltung hat einen unzureichenden Kaufvertrag über das Gründstück ausgearbeitet. Ist das nicht zu beanstanden?

Der Anwalt unterlässt es in seiner Kritik zu den Äußerungen um das Kreiskulturhaus zu erwähnen, dass der Bürgermeister ohne Beschluss der Stadtvertretung ein Kaufangebot zum Kreiskulturhaus abgegeben hat. Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass dies passierte. Herr Rhein ließ auch im Zusammenhang mit der Putenfarm in Schwenzin ein solches Angebot im Rahmen einer Versteigerung abgeben. Alles ohne entsprechende Beschlüsse. Zeugen dafür stehen zur Verfügung.

ERGEBNIS

Der Rechtsanwalt macht mal wieder viel Wind und am Ende steht das laue Lüftchen. Schade nur, dass dafür auch noch die Steuerzahler aufkommen werden. Aber auch hier wird es ein Nachspiel geben, wenn wir am 07.06.2009 mit Fraktionsstärke in die Stadtvertretung einziehen.

Rückfragen unter:

FDP-Kreisgeschäftsstelle
Tel. : 03991 / 632858
Fax. : 03991 / 632859
      Vorherige Seite  Seitenanfang