Pressemitteilung, 27.04.2009




Der Malchower Bürgermeister muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass es sich bei seiner Kandidatur für die Stadtvertretung, um eine reine „Scheinkandidatur“ handelt. Letztlich bestätigt er dies auch selbst, denn er gibt ja offen zu, dass er das Mandat als Stadtvertreter nicht annehmen würde.

Die Grundfunktion der Wahl einer Stadtvertretung in der Demokratie ist darin zu sehen, dass sie die Möglichkeit gewährleistet, dass die Bürger der Stadt überhaupt Einfluss auf die wesentlichen Entscheidungen nehmen können. Allein die Wähler bestimmen bei einer Wahl die Personen ihres Vertrauens, die für sie die Kontrolle der Stadtverwaltung und die politischen Entscheidungen innerhalb der Stadt wahrnehmen sollen. Das offensichtliche Verhalten des Bürgermeisters schränkt genau diesen Teil ein, weil die Bürger nicht mehr genau sagen können, wen sie eigentlich wählen. Es kann hier zum ersten Mal der Fall eintreten, dass jemand keine einzige Stimme außer seiner eigenen benötigt, um Stadtvertreter zu werden, dies hat mit der Funktion einer Wahl nichts mehr zu tun.

Es geht dem Bürgermeister eigentlich auch nicht darum, dass er bestimmte Personen befördern will, sondern vielmehr darum, dass er eine Fraktion der Grünen bekommt, die ihm wohl gesonnen ist. Das Verhalten des Bürgermeisters stellt nach meiner Auffassung einen blanken Betrug am Wähler dar. Herr Stein muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass hier mit einem Trick eine „Bürgermeisterfraktion“ geschaffen wird, die nichts mehr kontrolliert, sondern jedes Verhalten des Bürgermeisters abnickt.

Die Wahl in Malchow am 07.06.2009 wird zu einem Instrument degradiert, das nichts mehr mit dem zu tun hat, wozu es gedacht war. Die Bürger müssen bei einer Wahl der Grünen gewarnt sein, denn eines steht fest, jeder der Herrn Stein seine Stimme gibt, wird am Lottospiel auf der Liste der Grünen teilnehmen.

Bis heute ist kein Fall im Land Mecklenburg-Vorpommern bekannt geworden, wo ein hauptamtlicher Bürgermeister als Bewerber zur Wahl einer Stadtvertretung das Mandat auch angenommen und damit seine Funktion als Bürgermeister zugunsten der ehrenamtlichen Funktion abgegeben hat.

Meiner Ansicht nach verstößt das Verhalten des Bürgermeisters gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl, denn im Gegensatz zu allen anderen Bewerbern erklärt Herr Stein vor der Wahl, dass er danach das Mandat nicht annehmen wird, eigentlich ist er damit nicht mehr wählbar. Auch wenn einige meinen, dass es gut ist, dass Herr Stein dies vor der Wahl erklärt und nicht unmittelbar danach, so wird doch verkannt, dass Herr Stein damit anderen Bewerbern schadet. Diese Bewerber sind oft auch ehrenamtlich aktiv und möchten mitgestalten, dies gilt nicht nur für die Grünen und allein deshalb ist es ein Betrug am Wähler und ein sehr schlechtes Signal für die Demokratie in Malchow.

Ich fordere die Kommunalaufsicht auf, dringend zu prüfen, ob dieses Verhalten mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Kommunalrechtlich gibt es leider zum gegenwärtigen Zeitpunkt so gut wie kein Mittel solche Scheinkandidaturen zu verhindern, aber verfassungsrechtlich. Die FDP-Landtagsfraktion hatte zwar versucht diesen Wählerbetrug mit Hilfe eines Antrages noch im Dezember letzten Jahres zu verhindern, jedoch haben die Vertreter von CDU, SPD und Linken diesen abgelehnt. Hier entwickelt sich erneut ein Gebilde, dass dem der Blockparteien der DDR ähnelt. Die FDP wird auch weiter alles tun, um die Bürgerrechte nicht weiter auszuhebeln.

Rückfragen unter:

FDP-Kreisgeschäftsstelle
Tel. : 03991 / 632858
Fax. : 03991 / 632859
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