Bürgerinformation vom 05.01.2010

Antrag zur Sitzung der Stadtvertretung am 10.12.2009


Die FDP-Fraktion beantragte auf der Stadtvertretersitzung am 10.12.2009

Öffentliche Bekanntmachungen transparent und bürgerfreundlich gestalten

Dabei empfahl die FDP-Fraktion, dass die Stadtvertretung beschließen möge,

  
1. Der Bürgermeister wird beauftragt Beschlüsse der Stadtvertretung entsprechend § 16 Abs. 1 KV M-V in Verbindung mit § 3 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Waren(Müritz) im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Waren(Müritz) im „Warener Wochenblatt“ bekannt zu machen.
2. Die Bekanntmachung ist in der Form zu gestalten, dass die gefassten Beschlüsse (Beschlusstext) und die entsprechenden Abstimmungsergebnisse aufzuführen sind.

Die Begründung hierzu lautete wie folgt:

Entsprechend § 3 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Waren (Müritz) unterrichtet der Bürgermeister die Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten durch Mitteilungen im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Waren (Müritz). Die FDP-Fraktion stellt fest, dass die Veröffentlichungen im Warener Wochenblatt regelmäßig gegen die Hauptsatzung und Kommunalverfassung verstoßen.

Im § 16 Abs. 1 KV M-V heißt es hierzu: „Der Bürgermeister unterrichtet die Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde. Zu diesem Zweck sollen Einwohnerversammlungen abgehalten sowie andere geeignete Formen einer bürgernahen kommunalen Öffentlichkeitsarbeit angewendet werden. Das Nähere regelt die Hauptsatzung.“

Auf Grundlage des § 16 Abs. 1 KV M-V ist also davon auszugehen, dass regelmäßig eine Informationspflicht besteht. Dies muss sich jedoch auf allgemein bedeutsame Angelegenheiten beziehen. Die Veröffentlichungen im Warener Wochenblatt stellen regelmäßig die Beschlüsse dar, die mit mehr Ja- als Nein-Stimmen gefasst wurden. Die Kommunalverfassung zielt in ihrem Wesen jedoch darauf ab, dass Beschlüsse entsprechend ihrer Bedeutung öffentlich bekannt gemacht werden sollen und nicht nach dem jeweiligen Abstimmungsergebnis und dann auch noch nach einem willkürlichen System.

Anhand eines Beispieles wird aus Sicht der FDP-Fraktion schnell deutlich, worum es genau geht. Auf der Sitzung der Stadtvertretung am 03.09.2009 beschloss die Stadtvertretung, dass eine Überprüfung der Mitglieder der Stadtvertretung auf ihre Tätigkeit in der Stasi nicht erfolgen soll. Allgemein bedeutsam wurde diese Angelegenheit allein dadurch, dass die Müritz-Zeitung mehrfach im Vorfeld und weiterhin im Nachgang darüber berichtete (Müritz-Zeitung vom 26.08.2009 „„Stasi-Check“nach Wahl in Diskussion“; Müritz-Zeitung vom 27.08.2009 „Liberale verteidigen Stasi-Check“; Müritz-Zeitung vom 28.08.2009 „Bürgermeister Rhein korrigiert FDP“; Müritz-Zeitung vom 05.09.2009 „Warener verzichten auf „Persilschein““; Müritz-Zeitung vom 10.09.2009 „Stasi-Prüfung wichtig“). Auch die Diskussion innerhalb der Stadtvertretung ließ darauf schließen, dass dieses Thema von allgemeiner Bedeutung war. Eine Veröffentlichung im Warener Wochenblatt fand nach derzeitigem Kenntnisstand der FDP-Fraktion nicht statt, da die Anzahl der Nein-Stimmen der Anzahl der Ja-Stimmen überwog. Hätte beispielsweise eine andere Fraktion den Antrag gestellt, eine Überprüfung der Mitglieder der Stadtvertretung auf ihre Tätigkeit in der Stasi nicht vorzunehmen, so wäre das Ergebnis wahrscheinlich in der Form entstanden, dass die Anzahl der Ja-Stimmen die Anzahl der Nein-Stimmen übertroffen hätte. Mit dem Abstimmungsergebnis zu dem zweiten Antrag hätte eine Veröffentlichung des Beschlusses stattgefunden. Gleich gerichtete Anträge deren Formulierung sich lediglich darin unterscheiden, dass der eine positiv, der andere negativ formuliert ist, unterscheiden sich damit letztlich nur in der Fragestellung, jedoch nicht in ihrer Bedeutung.

Die FDP-Fraktion beabsichtigt, dass alle abschließenden Beschlüsse und deren Abstimmungsergebnis veröffentlicht werden. Eine Einzelfallabwägung im Hinblick auf die Bedeutung hält die FDP-Fraktion grundsätzlich für wenig praktikabel.

Neben der Veröffentlichung der Beschlüsse an sich, ist es weder nachvollziehbar, noch begründet, dass die Überschriften zu den Beschlüssen veröffentlicht werden. Richtig wäre die Veröffentlichung des Beschlusstextes selbst. Die Nachvollziehbarkeit der Veröffentlichung geht nach derzeitigem Stand in Ihrem Wert für die Bürger der Stadt Waren (Müritz) gegen Null.

Rückfragen unter:

FDP-Kreisgeschäftsstelle
Tel. : 03991 / 632858
Fax. : 03991 / 632859
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