Bürgerinformation vom 04.01.2009

Antrag zur Sitzung der Stadtvertretung am 03.09.2009


Die FDP-Fraktion beantragte auf der Stadtvertretersitzung am 03.09.2009

Rückbau der vorhandenen Lösung zur Verkehrsberuhigung in der Müritzstraße und dem betroffenen Teil der Strandstraße

Dabei empfahl die FDP-Fraktion, dass die Stadtvertretung beschließen möge,
    
1. Die Verwaltung wird beauftragt den ürsprünglichen Zustand der Müritzstraße und dem betroffenen Teil der Strandstraße wiederherzustellen.
2. Der Umbau muss innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses umgesetzt sein.
3. Die entstehenden Mehrausgaben sind durch die Minderausgaben im Zusammenhang mit den zeitweiligen Einsparungen durch die veränderte Situation bei der Personalstelle der bis zum 16.07.2009 amtierenden Gleichstellungsbeauftragten gedeckt.

Die Begründung hierzu lautete wie folgt:

Nach Angaben der Verwaltung sollte mit der vorhandenen Lösung zur Verkehrsberuhigung in der Müritzstraße das Ziel erreicht werden, dass die Verkehrsteilnehmer mehr auf den Schweriner Damm, die Mecklenburger Straße aber auch auf die Papenbergstraße ausweichen. Dieses Ziel ist offensichtlich nicht erreicht worden, wie der noch amtierende Bauamtsleiter gegenüber der Müritz-Zeitung am 10.06.2009 bestätigte. Hier heißt es: „Über eine erste Auswertung der Maßnahmen, die zur Verkehrsberuhigung der Warener Müritzstraße getroffen wurden, informierte Bauamtsleiter Gunter Lüdde. Danach sei zwar noch nicht erreicht worden, dass weniger Autos die Straße befahren, aber die Geschwindigkeitsbegrenzung sei für sie eindeutig von Vorteil.“

Die stellvertretende Bauamtsleiterin erläuterte auf der entsprechenden Bürgerversammlung im Vorfeld der Durchführung der Baumaßnahme, dass es drei „Wellen“ der erhöhten Verkehrsbelastung gibt. Diese drei Wellen treten demnach morgens im Berufs- und Schülerverkehr, kurz nach Mittag und zu Feierabendzeiten auf. In der Zeit von 6 bis 18 Uhr passieren durchschnittlich 2.580 Autos die Strand- und Müritzstraße in beide Richtungen.

Die Hoffnung des noch amtierenden Bauamtsleiters in der Sitzung der Stadtvertretung vom 18.02.2009 mit dem geringsten Aufwand die größten Effekte zu erzielen, kann aus heutiger Sicht als nicht erfüllt angesehen werden. Es bleibt erneut festzustellen, dass das eigentliche Anliegen der Verkehrsberuhigung nicht erreicht wurde. Allein die Aussage in der Müritz-Zeitung vom 10.06.2009, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung ein Vorteil für die Müritzstraße ist, hat mit dem eigentlichen Ziel nämlich der Verkehrsberuhigung nichts zu tun. Diese Aussage deutet nach Auffassung der FDP-Fraktion erneut daraufhin, dass der Bauamtsleiter die Sperrung der Müritzstraße beabsichtigt.

Auch die rechtliche Bewertung verstärkt die Auffassung der FDP-Fraktion, denn eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h soll nur dann angeordnet werden, wenn die örtlichen Verhältnisse deutlich von denen anderer verkehrsberuhigter Geschäftsbereiche abweichen. Der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich ist definiert als „zentraler städtischer Bereich mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion“. Wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung von weniger als 30 km/h angeordnet, so sollte in der Regel auch der ruhende Verkehr insbesondere durch die Zeichen 290/292 geregelt werden. Aus Sicht der FDP-Fraktion handelt es sich wohl eher nicht um einen klassischen Geschäftsbereich in der Müritzstraße/Strandstraße, damit wäre eine Begrenzung auf 10 km/h theorethisch nicht möglich. Eine überwiegende Aufenthaltsfunktion kann auf den verkehrsberuhigten Bereichen ebenso verneint werden.

Abschließend muss festgestellt werden, dass die vorhandene Lösung zu keinem Zeitpunkt die Wirkung entfaltet die gewollt ist, zudem ist die Begründung für die Einführung einer Begrenzung auf 10 km/h rechtlich bedenklich. Ein sofortiger Rückbau ist demnach die notwendige Lösung.

Rückfragen unter:

FDP-Kreisgeschäftsstelle
Tel. : 03991 / 632858
Fax. : 03991 / 632859
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