Bürgerinformation

FDP-Fraktion fordert Bürgermeister auf rechtswidriger Absetzung zu widersprechen


Betreff: Aufforderung zum Widerspruch gegen den Beschluss der Stadtvertretung vom 03.09.2009 zur Absetzung des Tagesordnungspunktes 8 - „Rückbau der vorhandenen Lösung zur Verkehrsberuhigung in der Müritzstraße und dem betroffenen Teil der Strandstraße“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rhein,

hiermit, fordere ich Sie namens der FDP-Fraktion auf entsprechend § 33 Abs. 1 S. 1 KV M-V dem Beschluss der Stadtvertretung vom 03.09.2009 „Rückbau der vorhandenen Lösung zur Verkehrsberuhigung in der Müritzstraße und dem betroffenen Teil der Strandstraße“ zu widersprechen, weil dieser das Recht verletzt. Der Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Waren(Müritz) auf der Sitzung am 03.09.2009 zum TOP 8, mit dem der von der FDP-Fraktion eingebrachte Antrag zum Thema: „Rückbau der vorhandenen Lösung zur Verkehrsberuhigung in der Müritzstraße und dem betroffenen Teil der Strandstraße“ von der Tagesordnung abgesetzt wurde, verletzt das grundgesetzliche Recht auf Chancengleichheit und verstößt gegen den § 29 Abs. 1 S. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

Begründung:
Die Stadtvertretung ist nach Auffassung der FDP-Fraktion in ihrem Wesen eine Untergliederung der Stadt Waren (Müritz). Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 21 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V). Hier heißt es: “Organe der Gemeinde sind die Gemeindevertretung und der Bürgermeister.“

Die Fraktionen sind nach Auffassung der FDP-Fraktion entsprechend Untergliederungen der Stadtvertretung, dies ergibt sich aus § 23 Abs. 5 S. 1 KV M-V, da dort geregelt ist, dass sich Gemeindevertreter zu Fraktionen zusammenschließen oder bestehenden Fraktionen mit deren Zustimmung beitreten können. Damit ist die Möglichkeit der Bildung von Fraktionen aus Mitgliedern der Stadtvertretung als Organteilen der Stadt Waren (Müritz) kommunalverfassungsrechtlich gewährleistet. Von diesem Recht haben die drei auf Wahlvorschlag der FDP gewählten Mitglieder der Stadtvertretung, Herr Andreas Strubelt, Frau Raymonde Kulessa und Herr Toralf Schnur, Gebrauch gemacht.

Zur Rechtsstellung der Fraktionen gehört nach Ansicht der FDP-Fraktion, dass sie im Rahmen der kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen durch die Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gleiche Rechte und Pflichten haben. Diese Gleichheit ist, weil alle Mitglieder der Stadtvertretung in gleicher Weise zur Repräsentation berufen sind, nach Auffassung der FDP-Fraktion formal zu verstehen und erlaubt Abweichungen nur, wenn sie zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und des Ablaufs dienen.

Der Status formaler Chancengleichheit kommt als Maßstab überall zur Geltung, wo den Fraktionen durch Verfassung, Gesetz oder Geschäftsordnung eigene Rechte eingeräumt werden. Die Fraktionen sind befugt, diese Rechte in formal gleicher Weise auszuüben. Deren Durchsetzung darf nicht davon abhängen, ob sie sich in der Mehr- oder Minderheit befinden.

So nehmen die Fraktionen der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) z.B. gleichberechtigt an der Fraktionsfinanzierung teil, sind ihrem Stärkeverhältnis entsprechend gleichermaßen in den Ausschüssen und anderen Organen vertreten und haben ein grundsätzlich gleiches Recht auf Zugang zur Beratung in den Ausschüssen und Gremien der Stadtvertretung.

Der § 29 Abs. 1 S. 2 KV M-V räumt jedem Stadtvertreter das Recht ein, Anträge durch den Vorsitzenden auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Die Maßgabe, dass der Vorsitzende eine Angelegenheit auf die Tagesordnung setzen muss, wenn es ein Gemeindevertreter, eine Ortsteilvertretung oder der Bürgermeister beantragt, lässt keinen Ermessensspielraum des Vorsitzenden erkennen. Die Fraktionen sind demnach befugt, dieses Recht im Verfahren der Aufstellung und des Vollzuges der Tagesordnung auf formal gleiche Weise in Anspruch zu nehmen. Daraus folgt, dass sie an seiner Durchsetzung nicht durch einen Beschluss der Mehrheit über die Tagesordnung gehindert werden dürfen.

Auf der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Waren am 03.09.2009 wurde durch den Stadtvertreter Dirk Hentschel entsprechend des § 9 Abs. 2 b der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) der Geschäftsordnungsantrag gestellt, dass der Tagesordnungspunkt 8 – „Rückbau der vorhandene Lösung zur Verkehrsberuhigung in der Müritzstraße und dem betroffenen Teil der Strandstraße“ von der Tagesordnung abgesetzt wird.

Begründet wurde dieser Geschäftsordnungsantrag mit dem Umstand, dass auf der konstituierenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.09.2009 bereits ein umfassender Bericht zu diesem Sachverhalt durch die Verwaltung abgegeben wurde und sich der Antrag damit erledigt habe. Gleichzeitig machte der Stadtvertreter Dirk Hentschel darauf aufmerksam, dass einen Beschluss der Stadtvertretung gebe und allein deshalb bereits kein Handlungsbedarf bestehe.

Der Stadtvertreter der FDP-Fraktion, Toralf Schnur, hielt dem entgegen, dass die Vorschrift des § 29 Abs. 1 S. 2 KV M-V einen Anspruch der FDP-Fraktion auf Beibehaltung des Tagesordnungspunktes begründet. Letztlich stellt das Absetzen eines Tagesordnungspunktes, der fristgerecht beim Vorsitzenden eingegangen ist, ein faktisches Aushebeln dieses Rechtes dar. Der § 29 Abs. 1 S. 2 KV M-V begründe nicht nur ein Antragsrecht, dessen Realisierung von einer Mehrheitsentscheidung abhängt, sondern einen geschäftsordnungsmäßigen Anspruch der FDP-Fraktion auf Behandlung der Anträge. Der Beschluss zur Tagesordnung besitzt demnach lediglich deklaratorischen Charakter.

Die Hauptamtsleiterin der Stadt Waren (Müritz), Frau Loose, hielt der Auffassung des Stadtvertreters Toralf Schnur entgegen, dass in der Schweriner Kommentierung der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 3.Auflage auf Seite 175 darauf verwiesen wird, dass die vom Vorsitzenden aufgestellte Tagesordnung für die Gemeindevertretung verbindlich ist, solange sie nicht zu Beginn durch Beschluss geändert wird. Demnach ist es natürlich ein Recht der Stadtvertretung Tagesordnungspunkte abzusetzen.

Der Stadtvertreter der FDP-Fraktion, Toralf Schnur, gab zu bedenken, dass die Möglichkeit der Änderung nicht automatisch die Möglichkeit des Streichens von Tagesordnungspunkten nach sich zieht. Vorstellbar sei, dass im Einvernehmen mit allen Stadtvertretern ein Antrag durch einen Antragsteller zurückgezogen werden kann. Weiterhin könne er sich vorstellen, dass die für die Sitzung durch den Vorsitzenden in der Tagesordnung aufgestellten Anträge auch deshalb abgesetzt werden könnten, weil diese nachweislich rechtswidrig sind.Die Chance der Veränderung der Tagesordnung zu Beginn einer Sitzung stellt vielmehr auf den Bereich der Erweiterung der Tagesordnung ab, damit wird die Möglichkeit von Tischvorlagen überhaupt erst ermöglicht. Das Absetzen des Tagesordnungspunktes ist ganz offensichtlich rechtswidrig und mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar. Er forderte den Stadtpräsidenten auf, diesen Antrag als unzulässig abzuweisen.

Der Stadtvertreter Dirk Hentschel zog daraufhin seinen Geschäftsordnungsantrag zurück.

Der Stadtvertreter Andreas Handy stellte unmittelbar im Anschluss den Geschäftsordnungsantrag zur Absetzung des Tagesordnungspunktes 8 erneut. Er erklärte, dass er davon überzeugt sei, dass die Stadtvertretung jederzeit Anträge von der Tagesordnung streichen kann. Die FDP-Fraktion könne eine Beratung nicht erzwingen.

Der Vorsitzende der Stadtvertretung lies den Geschäftsordnungsantrag zu. Die Abstimmung ergab mehrheitlich, dass der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abgesetzt werden soll. Die FDP-Fraktion machte unmittelbar im Anschluss darauf aufmerksam, dass diese Tagesordnung nicht rechtmäßig zustande gekommen ist und die FDP-Fraktion einer solchen rechtswidrig zustande gekommenen Tagesordnung nicht zustimmen könne. Die Tagesordnung wurde bei drei Enthaltungen der FDP-Fraktion mit Zustimmung aller anderen Stadtvertreter beschlossen.

Die FDP-Fraktion macht darauf aufmerksam, dass der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Waren (Müritz) lediglich ein beratender Ausschuss entsprechend § 36 Abs. 1 S. 1 KV M-V ist. Bereits nach dem Wortlaut des Gesetzes kann eine Entscheidung durch den Ausschuss eine Entscheidung der Stadtvertretung nicht ersetzen, sondern lediglich zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse dienen.

Die Abgabe eines Berichtes der Verwaltung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.09.2009 zum Antrag der FDP-Fraktion stellt letztlich nur eine ergänzende, zur Meinungsfindung ggf. beitragende Hilfestellung dar. Erschwerend kommt hinzu, dass es eine Entscheidung oder eine Beschlussfassung des Ausschusses zu dem Antrag der FDP-Fraktion nicht gegeben hat. Der Antrag der FDP-Fraktion beinhaltete eine konkrete Aufforderung an die Verwaltung und nicht die Abgabe eines Berichtes, wodurch die Begründung des Geschäftsordnungsantrages bereits in Frage gestellt werden kann. Zudem muss bemerkt werden, dass die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses erklärte, dass man unter Rücksichtnahme auf die bevorstehende Sitzung der Stadtvertretung eine vollständige Stellungnahme dort abgeben wolle.

Die FDP-Fraktion sieht sich mit dem Beschluss über die Absetzung des Tagesordnungspunktes in ihrem Recht verletzt den eigenen Standpunkt in den Willensbildungsprozess der Stadtvertretung überhaupt einbringen zu können. Ich bitte Sie um schnellstmögliche Beantwortung.

Andreas Strubelt, Fraktionsvorsitzender

Rückfragen unter:

FDP-Kreisgeschäftsstelle
Tel. : 03991 / 632858
Fax. : 03991 / 632859
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