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"Tanz" um das Kulti auf dem Mühlenberg geht weiter
KULTURHAUS. Die Müritz-FDP will am Freitag im "Tanzpalast" Wahlkampf machen. Der Kreis hat dafür gestern neue Auflagen erteilt.
Waren. So richtig durch blickt im Fall "Kulturhaus auf dem Mühlenberg" wohl kaum noch jemand. Denn nach insgesamt vier Gerichtsentscheidungen, die Veranstaltungen im KKH untersagen, haben die Richter des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald in der Nacht zum Sonnabend festgelegt, dass die FDP Wahlkampf im "Schuppen" machen darf. Allerdings mit erneuten Auflagen. So legten die Richter strenge Dezibelwerte fest, um den Lärmschutz zu gewährleisten. Außerdem ordneten sie an, dass die Wossidlo-Straße komplett gesperrt wird und ein Ordnerdienst eingerichtet werden muss. Unter diesen Voraussetzungen hätten die Liberalen am vergangenen Sonnabend, 3. Februar, ihre Wahlkampf-Veranstaltung im "Tanzpalast" durchziehen können. Haben sie aber nicht. Nach Auskunft des FDP-Kreisvorsitzenden Toralf Schnur kam die Entscheidung des Gerichtes zu kurzfristig. Allerdings hat Schnur es versäumt, die Behörden zu informieren, dass die Liberalen auf die Party verzichten. Und so sind nach Informationen durch die Vorbereitungen von Ämtern und Polizei nicht unerhebliche Kosten entstanden.
Nichtsdestotrotz startet die FDP einen neuen Versuch und hat nach Auskunft von Toralf Schnur beim Landkreis für den 9. Februar eine Wahlveranstaltung angezeigt. Doch auch dieses Begehren der Liberalen könnte wieder vor Gericht landen. Denn gestern Nachmittag hat der Landkreis ein generelles Nutzungsverbot für das Kulturhaus erlassen, insbesondere für Tanzveranstaltungen. Das bestätigte ein Sprecher des Hauses gegenüber Nordkurier. Allerdings lässt der Landkreis politische Versammlungen zu. Doch auch hierfür gibt's Einschränkungen. So dürfen an diesen Veranstaltungen maximal 200 Personen teilnehmen, Ende muss gegen 22:00 Uhr sein. "Wir sind für den Anwohnerschutz zuständig und wollen auf keinen Fall eine Wiederbelebung des Kulturhauses, weil es für dieses Gebäude keine Baugenehmigung gibt", so der Sprecher der Behörde. Die vom Oberverwaltungsgericht verfügte Sperrung der Wossidlo-Straße halte der Landkreis für nicht geeignet. Zum einen sei das die einzige Straße, die auch zum Hotel am Tiefwarensee führe. Zum anderen werde das Verkehrsproblem lediglich auf die Straßen davor verlagert.
Und währen aus FDP-Kreisen zu vernehmen ist, dass die Liberalen auch diese Auflagen nicht akzeptieren und wieder vor Gericht ziehen wollen, planen die Anwohner des KKH eine Aktion gegen die Partei.
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