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Verwaltung ändert Richtlinie nach sachlicher Kritik durch die FDP
Unglaublicher politischer Erfolg für die FDP im Landkreis Müritz. Nachdem wir mehrfach eine
Veränderung der Richtlinie für die Kosten der Unterkunft im Hinblick auf die Rechtssicherheit forderten
und dafür teilweise stark kritisiert wurden, setzt nun endlich ein Umdenken ein.
Die von der FDP verlangte Trennung zwischen „kalten Betriebskosten“ und der Grundmiete bei der
Berechnung der Kosten der Unterkunft ist durch das Bundessozialgericht im November 2006 klar
bestätigt worden, damit ist die Richtlinie des Landkreises Müritz nach unserer Auffassung
rechtswidrig und musste zwangsläufig überarbeitet werden.
Kritiker, wie Frau Ute Merkel (CDU), die sich durch lautstarke und unsachliche Kommentare in der
letzten Sitzung abfällig zu den Anträgen der FDP äußerte, sollten die fachlichen Argumente der
Liberalen jetzt endlich akzeptieren. Im Ergebnis zählt für die Liberalen nur die Sacharbeit.
Das die Pauschalierung von Betriebskosten, wie in der Richtlinie des Landkreises Müritz
vorgenommen, konnte eigentlich jeder erkennen, wenn er es nur wollte. Die kalten Betriebskosten wie
z.B. die Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Schornsteinreinigung, Sach- und
Haftpflichtversicherung, Hausmeister, etc. sind durch den Mieter nicht zu beeinflussen und können
damit nicht pauschaliert werden, das steht nun fest.
Im Ergebnis ist somit deutlich geworden, dass die Richtlinie des Landkreises Müritz eine unzulässige
Pauschalierung im Bereich der kalten Betriebskosten enthält, dies wird glücklicherweise auch nicht
mehr bestritten. Eine Überarbeitung der Richtlinie zum Ende des Jahres, ist somit ausschließlich auf
das Drängen der FDP zurückzuführen.
Mit der Forderung nach Rechtssicherheit für die Betroffenen wollten wir auch das Problem von derzeit
drei Richtlinien im Landkreis lösen. Im Moment erschließt sich für uns immer noch nicht, welche von
den dreien nun gültig ist. Dieses Problem ist hoffentlich bald erledigt.
Die FDP möchte klar und deutlich zum Ausdruck bringen, dass wir für die Betroffenen gekämpft haben
und nun ein Ergebnis erreichen können, dass allen Beteiligten deutlich entgegenkommt. Die
Betroffenen werden über ihre Ansprüche aufgeklärt und beide Seiten bekommen Rechtssicherheit.
Dieser Erfolg ist für die Liberalen ein gutes und richtiges Signal von der Verwaltung für eine sachliche
Zusammenarbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises.
Toralf Schnur, MdL
Kreisvorsitzender
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FDP- Kreisgeschäftsstelle
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Fax: 03991 632859
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