Müritz- Zeitung, 30.12.2006

Schlappe für die Liberalen vor Gericht

KULTURHAUS. Eine herbe Niederlage für die Müritz-FDP: Sie muss ihre Wahlkampfparty im Tanzpalast am ersten Weihnachtsfeiertag absagen.

Waren. Jetzt hat es die FDP schwarz auf weiß und von höchstrichterlicher Stelle: Partys im Kulturhaus sind nicht gestattet. Nachdem Kreisvorsitzender Toralf Schnur vier Wahl-Feten im "Schuppen" organisieren wollte, die Stadt das ablehnte, der Kreis aber nach Erteilung von Auflagen zustimmte, haben betroffene Anwohner über Rechtsanwalt Markus Astfalck beim Verwaltungsgericht Greifswald eine einstweilige Anordnung gegen die Party am 25. Dezember beantragt. Mit Erfolg. Die Richter untersagten die Veranstaltung gestern früh.

FDP-Kreisvorsitzender Toralf Schnur wollte aber auch das noch nicht akzeptieren und zog vors Oberverwaltungsgericht Greifswald. Ohne Erfolg. Denn die dortigen Richter schlossen sich gestern am späten Abend dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes an. So wird es die in Waren heftig umstrittene Wahlkampfparty am ersten Weihnachtsfeiertag im Kulturhaus definitiv nicht geben. Toralf Schnur bedauerte dies am Telefon gegenüber dem Nordkurier, kündigte aber zugleich an, jetzt rechtlich gegen den Landkreis vorgehen zu wollen. Denn um die vom Kreis erteilten Auflagen erfüllen zu können, habe man 5.000 bis 6.000 € investiert. Die wolle man sich nun von der Behörde wiederholen. Das Thema Kulturhaus wolle Schnur in Warens Stadtvertretung nun aber nicht mehr ansprechen.

Das Verwaltungsgericht sieht in der Ablehnung der Partys keine Verhinderung des FDP-Wahlkampfes, wie es die Liberalen in den vergangenen Wochen gerne dargestellt haben. Vielmehr seien die Räumlichkeiten für derartige Veranstaltungen nicht nutzbar. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit werde nicht berührt.

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